TEMPO 100 FÜR GESPANNE

Tempo 100 km/h für PKW- Gespanne
auf deutschen Autobahnen




Mit Wirkung vom 22. Oktober 1998 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Kraftfahrzeuggespanne (Personenkraftwagen mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bisher 80 km/h auf 100 km/h angehoben worden.
Diese Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs- Ordnung ist zunächst bis Ende 2003 befristet.
In Kurzform dargestellt, sind für die Genehmigung eines 100 km/h- Gespannes folgende Voraussetzungen erforderlich:

Bei ungebremsten und gebremsten Anhängern ohne Stoßdämpfer darf das
Gesamtgewicht des Anhängers 30 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges nicht
überschreiten.

Bei anderen Anhängern mit Bremse und Stoßdämpfern darf das Gesamtgewicht des
Anhängers 110 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges nicht überschreiten, dabei
darf das Gesamtgewicht des Anhängers weder das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
noch dessen zulässige Anhängelast überschreiten.

Die Reifen des Anhängers dürfen für die 100 km/h keinen Tragfähigkeitszuschlag
beinhalten, dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen mindestens der
Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) entsprechen.

Das Zugfahrzeug muß mit einem Anti- Blockier- System (ABS) ausgerüstet sein.



Beispiel:

PKW Passat/ Variant, Baujahr 2001
Ausrüstung mit ABSLeergewicht 1.484 kgAnhänger (auflaufgebremst)RadstoßdämpferLastindex des Reifens mind. L (= mind. 120 km/h)Leergewicht Zugfahrzeug x 1,1 = max. Gesamtgewicht Anhänger
1.484 kg x 1,1 = 1.632 kg







Die Erfüllung dieser Kriterien ist genehmigungspflichtig. Die Abnahme Gespann 100 km/h (Zugfahrzeug mit Anhänger) bieten wir Ihnen durch die DEKRA in unserem Hause gern mit an.

Da in den interessanten Nutzlastbereichen die Ausrüstung des Anhängers mit Stoßdämpfern nicht zu umgehen ist, bietet die Trebbiner FahrzeugFabrik GmbH auf Wunsch jeden Anhänger ihres Sortimentes mit hydraulischen Stoßdämpfern an. Das gleiche gilt für die erforderliche Bereifung.
Die Preise für die entsprechenden Ausrüstungspakete entnehmen Sie bitte den gültigen Preislisten.

Auf Wunsch rüsten wir selbstverständlich auch schon zugelassene Anhänger unseres Produktionsprogrammes auf den zur Erfüllung der Verordnung erforderlichen technischen Stand (Stoßdämpfer, Reifen) nach oder um. Dies gilt auch für die meisten Anhänger, die nicht in unserem Hause gefertigt wurden. Bitte fragen Sie dies im Einzelfall an.